Fakten und Zahlen

In diesem Abschnitt werden Daten aus verschiedenen Quellen zu Kleinst- und Kleinunternehmen bereitgestellt.

  • Kleinst- und Kleinunternehmen – wirtschaftliche Schlüsselakteure

    Es scheint zwingende Gründe für die Schlussfolgerung zu geben, dass Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) in der EU Wirtschaftsakteure von zentraler Bedeutung sind.

    So waren im Jahr 2013 in der EU-28 mehr als neun von zehn Unternehmen im Nichtfinanzbereich (92,4 %) Kleinstbetriebe, während Kleinbetriebe 6,4 % dieses Unternehmenstyps stellten.

  • Tödliche Unfälle in Betrieben verschiedener Größenkategorien

    Im Zeitraum 2008-2012 entfiel der höchste Prozentanteil an tödlichen Unfällen auf Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 49 Mitarbeitern.

    Die Entwicklung der Anzahl tödlicher Unfälle in den letzten Jahren deutet außerdem darauf hin, dass die Auswirkungen der Rezession und des Wirtschaftsaufschwungs in Unternehmen aller Größenkategorien spürbar wurden.

  • Betriebe, die die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit melden

    Größere Unternehmen geben erwartungsgemäß häufiger als kleinere Betriebe an, dass sie solche Dienstleistungen nutzen.

    Die Unterschiede zwischen den Betriebsgrößen sind etwas ausgeprägter, wenn es um die Inanspruchnahme spezieller Dienstleistungen geht, wie beispielsweise die von Fachleuten für Ergonomie oder von Psychologen.

  • Nutzung verschiedener Informationsquellen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

    Der Zugang zu Informationen, Unterstützung und Beratung ist für Betriebe von zentraler Bedeutung.

    Interessanterweise geben knapp die Hälfte der für den EU-28-Bericht befragten Betriebe an, dass sie sich an Versicherer (48 %) und an die Arbeitsinspektionen (48 %) wenden, wenn sie diese Art von Information benötigen.

  • Formelle Arbeitnehmervertretung in Betrieben

    Wie aus der Abbildung hervorgeht, nimmt die Zahl formeller Arbeitgebervertretungen mit wachsender Betriebsgröße deutlich zu.

    Was formelle Arbeitgebervertretungen betrifft, so gibt es in 25 % der Betriebe in der EU-28 einen Betriebsrat, während 15 % der Betriebe angeben, einen Gewerkschaftsvertreter zu haben.

  • Wie häufig Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zwischen Arbeitnehmervertretern und der Geschäftsleitung erörtert werden

    Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit werden von Arbeitnehmervertretern und der Geschäftsleitung in 56 % der Betriebe in der EU-28, in denen es eine Form von Arbeitnehmervertretung gibt, „regelmäßig“ erörtert.

    Dieser Anteil nimmt mit wachsender Betriebsgröße deutlich zu. Dagegen werden Ad-hoc-Reaktionen häufiger von den kleinsten Betrieben angegeben, denn 41 % von ihnen berichten, dass derartige Gespräche „nur bei Auftreten besonderer Probleme“ stattfinden; dieser Prozentsatz sinkt mit zunehmender Betriebsgröße.