Gesetzgebung

Das wichtigste Dokument der europäischen Gesetzgebung zur Gefährdungsbeurteilung ist die Rahmenrichtlinie 89/391. Diese Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie und beinhaltet “allgemeine Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren… sowie allgemeine Regeln für die Durchführung dieser Grundsätze” (Art. 1.2.). Sie übergibt hinsichtlich aller mit der Arbeit in Verbindung stehenden Aspekte den Arbeitgebern die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, wobei die Gefährdungsbeurteilung ein wesentlicher Aspekt des obligatorischen Arbeitsschutzes ist. Gemäß dieser Richtlinie muss eine Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt eines umfassenden Arbeitsschutzprozesses dienen. Sie spielt eine zentrale Rolle, da die Arbeitgeber mit ihrer Hilfe die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer umsetzen können.

Diese Rahmenrichtlinie ist in nationales Recht umgesetzt worden. Die Mitgliedstaaten können jedoch strengere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer festlegen (bitte prüfen Sie die spezifische Gesetzgebung Ihres Landes).