Rollen und Pflichten

Die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern wird in Europa durch einen Ansatz geschützt, der auf Gefährdungsbeurteilung und -management basiert. Für eine effiziente Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitplatz müssen alle Beteiligten ein klares Verständnis des rechtlichen Zusammenhangs, der Konzepte, des Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung und der Rolle haben, die die am Verfahren beteiligen Hauptakteure spielen müssen.

Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitnehmer

Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer an der Gefährdungsbeurteilung teilnehmen. Sie kennen die Probleme und Details dessen, was wirklich bei der Ausführung ihrer Aufgaben oder Tätigkeiten passiert. Daher sollten sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Ihr Praxiswissen und ihre Kompetenz sind ebenfalls häufig erforderlich, um funktionierende Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.

Die Teilnahme der Arbeitnehmer ist nicht nur ihr Recht, sondern fundamental für ein effektives und effizientes arbeitsplatzbezogenes Gesundheits- und Sicherheitsmanagement des Arbeitgebers.

Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter haben das Recht/die Pflicht:

  • zu den Vorkehrungen für die Organisation der Gefährdungsbeurteilung und für die Ernennung der für die Durchführung verantwortlichen Personen befragt zu werden

  • sich an der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen

  • ihre Vorgesetzten oder Arbeitgeber über erkannte Gefahren zu informieren

  • Änderungen am Arbeitsplatz zu melden

  • über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefahren informiert zu werden

  • in den Prozess über die Entscheidung für Präventiv- und Schutzmaßnahmen mit einbezogen zu werden

  • den Arbeitgeber aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge zur Verringerung von Gefahren oder zur Beseitigung der Gefahr an der Quelle zu unterbreiten

  • zu kooperieren, damit der Arbeitgeber eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten kann

  • Anweisungen bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen zu erhalten bzw. eine entsprechende Fortbildung zu erhalten

  • so weit wie möglich und in Übereinstimmung mit den Inhalten der entsprechenden Fortbildung bzw. den Anweisungen vom Arbeitgeber für ihre Sicherheit und Gesundheit und die der anderen durch ihre Tätigkeit betroffenen Personen zu sorgen

Zudem ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und ihre Vertreter so fortgebildet werden, dass sie die Gefährdungsbeurteilung und ihre Rolle innerhalb derselben verstehen.

Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitgeber

Um ihrer Verantwortung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, nachzukommen, sollten Arbeitgeber die nötigen Schritte sorgfältig planen und die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer umsetzen. Es wird empfohlen, die einzelnen Schritte anhand eines Aktionsplans zur Beseitigung oder Kontrolle von Gefährdungen durchzuführen.

Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten:

  • Auftragsvergabe, Organisation und Koordination der Beurteilung

  • Bestimmen kompetenter Personen für die Beurteilung

    • die Personen, die eine Beurteilung durchführen können, sind:

      • der Arbeitgeber

      • vom Arbeitgeber ernannte Arbeitnehmer

      • externe Gutachter und Dienstleister, falls vor Ort keine kompetenten Personen verfügbar sind

    • die erforderliche Kompetenz kann durch Nachweis der folgenden Fähigkeiten bestätigt werden:

      • Verständnis des allgemeinen Ansatzes für die Gefährdungsbeurteilung

      • Fähigkeit, dieses Wissen auf den Arbeitsplatz und die erforderliche Aufgabe anzuwenden

      • Fähigkeit zum Erkennen von Situationen, in denen sie nicht in der Lage wären, die Gefährdung ohne Hilfe zu beurteilen, und ihre Fähigkeit, den Unterstützungsbedarf mitzuteilen

  • Treffen mit den Vertretern der Arbeitnehmer bezüglich der Vorbereitungen für die Bestimmung der Personen, die die Beurteilung durchführen werden

  • Bereitstellen der erforderlichen Informationen, Fortbildungen, Ressourcen und Betreuung der Gutachter, die arbeitgebereigene Arbeitnehmer sind

  • Gewährleisten einer adäquaten Koordination der Gutachter (wo erforderlich)

  • Einbeziehen des Managements und Ermutigen der Belegschaft zur Teilnahme

  • Festlegen der erforderlichen Vorkehrungen zur Überprüfung und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung

  • Gewährleisten, dass die Präventiv- und Schutzmaßnahmen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

  • Gewährleisten, dass die Gefährdungsbeurteilung aufgezeichnet wird

  • Überwachen der Präventiv- und Schutzmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass ihre Effektivität gewahrt wird

  • Informieren der Arbeitnehmer und/oder ihrer Vertreter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der anzuwendenden Maßnahmen (indem ihnen die Aufzeichnungen zugänglich gemacht werden).

Hinweise für die Person, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt

Die Personen, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, sollten Folgendes wissen und/oder über Folgendes informiert sein:

  • Gefahren und Gefährdungen, die bereits bestehen, und wie sie entstehen

  • die am Arbeitsplatz verwendeten Materialien sowie die Ausrüstung und Technologie

  • Arbeitsprozeduren und die Organisation und Interaktion der Arbeitnehmer mit den verwendeten Materialien

  • die Art, Wahrscheinlichkeit, Häufigkeit und Dauer der Aussetzung einer Gefahr. In manchen Fällen ist hierfür die Anwendung moderner, zugelassener Messtechniken erforderlich

  • die Beziehung zwischen der Aussetzung einer Gefahr und ihrer Wirkung

  • die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen bezüglich der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefährdungen

  • was in Bereichen, in denen keine speziellen rechtlichen Vorgaben gelten, als bewährte Praxis angesehen wird.

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass wer auch immer die Gefährdungsbeurteilung durchführt, ob Arbeitnehmer oder externer Gutachter, mit den Arbeitnehmern oder anderen Personen wie z. B. Subunternehmern spricht, die die Arbeit tatsächlich ausführen.

Dort, wo Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber an demselben Arbeitsplatz arbeiten, müssen die Gutachter gegebenenfalls verschiedene Informationen bezüglich Gefährdungen und realisierten Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sammeln, um die Gefährdungen abzugrenzen. Dies zu ermöglichen ist Aufgabe des Arbeitgebers.

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