Rollen und Pflichten

Die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern wird in Europa durch einen Ansatz geschützt, der auf Gefährdungsbeurteilung und -management basiert. Für eine effiziente Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitplatz müssen alle Beteiligten ein klares Verständnis des rechtlichen Zusammenhangs, der Konzepte, des Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung und der Rolle haben, die die am Verfahren beteiligen Hauptakteure spielen müssen.

Aufgaben und Verantwortungen der Arbeitnehmer

Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer an der Gefährdungsbeurteilung teilnehmen. Sie kennen die Probleme und Details dessen, was wirklich bei der Ausführung ihrer Aufgaben oder Tätigkeiten passiert. Daher sollten sie in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden. Ihr Praxiswissen und ihre Kompetenz sind ebenfalls häufig erforderlich, um funktionierende Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.

Die Beteiligung der Beschäftigten ist nicht nur ein Recht, sondern auch entscheidend für eine effektive und effiziente Gestaltung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements der Arbeitgeber.

Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter haben das Recht/die Pflicht:

  • zu den Vorkehrungen für die Organisation der Gefährdungsbeurteilung und für die Ernennung der für die Durchführung verantwortlichen Personen befragt zu werden
  • sich an der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen
  • ihre Vorgesetzten oder Arbeitgeber über erkannte Gefahren zu informieren
  • Änderungen am Arbeitsplatz zu melden
  • über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung dieser Gefahren informiert zu werden
  • in den Prozess über die Entscheidung für Präventiv- und Schutzmaßnahmen mit einbezogen zu werden
  • den Arbeitgeber aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge zur Verringerung von Gefahren oder zur Beseitigung der Gefahr an der Quelle zu unterbreiten
  • zu kooperieren, damit der Arbeitgeber eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten kann
  • Anweisungen bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen zu erhalten bzw. eine entsprechende Fortbildung zu erhalten
  • so weit wie möglich und in Übereinstimmung mit den Inhalten der entsprechenden Fortbildung bzw. den Anweisungen vom Arbeitgeber für ihre Sicherheit und Gesundheit und die der anderen durch ihre Tätigkeit betroffenen Personen zu sorgen

Zudem ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und ihre Vertreter so fortgebildet werden, dass sie die Gefährdungsbeurteilung und ihre Rolle innerhalb derselben verstehen.

Die OiRA-Tools bieten verschiedene Möglichkeiten zur Einbeziehung und Unterrichtung der Beschäftigten und ihrer Vertreter, z. B. durch die gemeinsame Nutzung der Inhalte der Tools oder der Abschlussberichte oder gegebenenfalls durch ausgefeiltere Ansätze. Sehen Sie sich in Ihren nationalen Tools die verschiedenen Möglichkeiten an, wie zum Beispiel Schulungen und Einladungen, direkt online an der Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken. 

Aufgaben und Zuständigkeiten der Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten die Gefährdungsbeurteilung sorgfältig vorbereiten, um alle Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Durchführung der Beurteilung und die Einführung der erforderlichen Maßnahmen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich sind, zu erfüllen. Folgende Schritte werden empfohlen: 

  • Beauftragung, Organisation und Koordinierung der Gefährdungsbeurteilung;
  • Benennung kompetenter Personen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, wobei folgende Personen infrage kommen können:
    • die Arbeitgeber selbst;
    • von den Arbeitgebern benannte Beschäftigte;
    • externe Beurteilende und Dienstleister, wenn es am Arbeitsplatz an kompetentem Personal fehlt.
  • Anhörung der Arbeitnehmervertreter zu den Modalitäten für die Benennung der Personen, die die Gefährdungsbeurteilungen vornehmen;
  • Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Schulungen, Ressourcen und Unterstützung für die Beurteilenden, die Beschäftigte des Arbeitgebers sind;
  • Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung zwischen den Beurteilenden (sofern zutreffend);
  • Einbeziehung des Managements und Förderung der Beteiligung der Beschäftigten;
  • Festlegung der Vorkehrungen, die für die Überprüfung und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zu treffen sind;
  • Sicherstellung, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung bei den Präventions- und Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden;
  • Sicherstellung, dass die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert wird;
  • Überwachung der Schutz- und Präventivmaßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Wirksamkeit aufrechterhalten bleibt;
  • Unterrichtung der Beschäftigten und/oder ihrer Vertreter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die eingeleiteten Maßnahmen (Bereitstellung der Beurteilungsprotokolle).