So wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt

Auf EU-Ebene existieren keine festen Regeln bezüglich der Art und Weise, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist (Sie sollten die entsprechenden rechtlichen Vorgaben Ihres Landes bezüglich Gefährdungsbeurteilungen prüfen). Es gibt allerdings zwei Prinzipien, die bei der Planung einer Gefährdungsbeurteilung stets beachtet werden sollten:

  • Strukturieren Sie die Gefährdungsbeurteilung so, dass alle wichtigen Gefahren und Gefährdungen untersucht werden (berücksichtigen Sie auch Aufgaben, die außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfinden, wie z. B. das Reinigen, oder Nebentätigkeiten wie die Abfallverdichtung);

  • Sobald eine Gefährdung entdeckt wurde, beginnen Sie die Beurteilung mit den Grundprinzipien, nämlich indem Sie sich fragen, ob die Gefährdung beseitigt werden kann.

Ein schrittweiser Ansatz für die Gefährdungsbeurteilung

Die europäische Richtlinie zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz schlägt eine Vorgehensweise auf Basis verschiedener Schritte vor. Sie ist nicht nur eine Methode zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, sondern beinhaltet eine Reihe von Vorgehensweisen zur Erreichung desselben Ziels. Es gibt keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.

Für die meisten Unternehmen und besonders für kleine und mittlere Unternehmen sollte eine Vorgehensweise in fünf Schritten (inklusive einiger Bereiche des Gefährdungsmanagements) wie im Folgenden dargestellt gut funktionieren.

Schritt 1. Ermittlung der Gefahren und der gefährdeten Personen

Halten Sie am Arbeitsplatz nach den Dingen Ausschau, die potenziell Schaden verursachen können und identifizieren Sie die Arbeitnehmer, die diesen Gefahren ausgesetzt sein können.

Schritt 2. Bewertung von Gefährdungen und Setzen von Prioritäten

Schätzen Sie die bestehenden Gefährdungen ein (Schwere und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens…) und setzen Sie Prioritäten nach ihrer Wichtigkeit.

Schritt 3. Entscheidung über präventive Maßnahmen

Legen Sie geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Kontrolle der Gefährdungen fest.

Schritt 4. Ergreifen von Maßnahmen

Setzen Sie die Präventiv- und Schutzmaßnahmen anhand eines Prioritätenplans um.

Schritt 5. Überwachung und Überprüfung

Die Beurteilung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um ihre Aktualität zu gewährleisten.

Es ist jedoch auch wichtig zu wissen, dass es noch weitere Methoden gibt, die gleichermaßen gut funktionieren und besonders für komplexere Gefährdungen und Umstände geeignet sind. Die Wahl der Vorgehensweise für eine Beurteilung hängt ab von:

  • der Art des Arbeitsplatzes (z. B. eine feste oder mobile Einrichtung)

  • der Art der Arbeit (z. B. wiederholte Vorgänge, sich entwickelnde/ändernde Vorgänge, Arbeit auf Anfrage)

  • der durchzuführenden Aufgabe (z. B. sich wiederholend, gelegentlich oder riskant)

  • der technischen Komplexität.

In manchen Fällen ist nur eine einzige Maßnahme, die sämtliche mit dem Arbeitsplatz oder einer bestimmten Aktivität verbundene Gefährdungen abdeckt, sinnvoll. In anderen Fällen sind für unterschiedliche Bereiche eines Arbeitsplatzes mehrere Ansätze nötig.

Aufzeichnung der Gefährdungsbeurteilung

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes sollten aufgezeichnet werden. Eine solche Aufzeichnung kann als Grundlage verwendet werden für:

  • an die betreffenden Personen weiterzuleitende Informationen

  • die Überwachung zur Beurteilung, ob notwendige Maßnahmen eingeführt wurden

  • für Aufsichtsbehörden zu erbringende Nachweise

  • Überarbeitungen, falls sich die Umstände ändern.

Eine Aufzeichnung zumindest folgender Informationen wird empfohlen:

  • Name und Funktion der die Gefährdungsbeurteilung durchführenden Person(en)

  • die ermittelten Gefahren und Gefährdungen

  • Gruppen von Arbeitnehmern, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind

  • die notwendigen Schutzmaßnahmen

  • Einzelheiten zur Einführung der Maßnahmen wie Name der verantwortlichen Person und Datum

  • Einzelheiten zu den nachfolgenden Überwachungs- und Überprüfungsvorkehrungen, einschließlich Daten der beteiligten Personen

  • Einzelheiten zu der Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter an dem Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.

Die Aufzeichnungen sollten in Anwesenheit und unter Teilnahme der Arbeitnehmer und/oder ihrer Vertreter angefertigt und zu ihrer Information bereitgestellt werden. Die betreffenden Arbeitnehmer sollten in jedem Fall über das Ergebnis einer jeden Beurteilung über ihren Arbeitsplatz und die durchzuführenden Maßnahmen informiert werden.