So wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt

Auf EU-Ebene gibt es keine festen Vorschriften darüber, wie Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind (Sie sollten daher prüfen, welche spezifischen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Land gelten). Auf jeden Fall sollten bei einer Gefährdungsbeurteilung stets zwei Grundsätze berücksichtigt werden:

  • Strukturieren Sie die Gefährdungsbeurteilung so, dass alle wichtigen Gefahren und Gefährdungen untersucht werden (berücksichtigen Sie auch Aufgaben, die außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfinden, wie z. B. das Reinigen, oder Nebentätigkeiten wie die Abfallverdichtung);

  • Sobald eine Gefährdung entdeckt wurde, beginnen Sie die Beurteilung mit den Grundprinzipien, nämlich indem Sie sich fragen, ob die Gefährdung beseitigt werden kann.

Die OiRA-Tools sollen den Betrieben dabei helfen. Sie geben Orientierungshilfen für eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung und enthalten zahlreiche praktische Lösungen, um die Nutzer bei der Ergreifung von Maßnahmen zu unterstützen. Nationale OiRA-Partner tragen dafür Sorge, dass ein breites Spektrum möglicher Gefährdungen in dem jeweiligen Sektor auf nationaler Ebene berücksichtigt wird. 

Die europäische Richtlinie zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz schlägt eine Vorgehensweise auf Basis verschiedener Schritte vor. Sie ist nicht nur eine Methode zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, sondern beinhaltet eine Reihe von Vorgehensweisen zur Erreichung desselben Ziels. Es gibt keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.

Es gibt nicht einen „richtigen“ Weg zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, und verschiedene Ansätze können unter unterschiedlichen Umständen funktionieren. Für die meisten Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sollte ein schrittweiser Ansatz (unter Einbeziehung von Elementen des Risikomanagements) gut funktionieren, wie etwa folgender:

  • Schritt 1. Ermittlung von Gefahren und gefährdeten Personen
    • Ermittlung von Dingen am Arbeitsplatz, die eine Gefährdung darstellen könnten, und Ermittlung von Beschäftigten, die den Gefahren ausgesetzt sein könnten.
  • Schritt 2. Bewertung und Gewichtung von Gefährdungen
    • Einschätzung der bestehenden Gefährdungen (Schwere und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens) und Priorisierung dieser Gefährdungen nach Wichtigkeit.
  • Schritt 3. Festlegung von Präventivmaßnahmen und deren Umsetzung
    • Ermittlung der geeigneten Maßnahmen, um die Gefährdungen zu beseitigen oder zu kontrollieren und Maßnahmen zu ergreifen. Einführung der Präventions- und Schutzmaßnahmen anhand eines Priorisierungsplans.
  • Schritt 4. Überwachung und Überprüfung
    • Die Beurteilung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um ihre Aktualität zu gewährleisten.

Alle OiRA-Tools folgen den oben genannten Schritten. 

Aufzeichnung der Gefährdungsbeurteilung

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz sollten protokolliert werden. Eine solche Aufzeichnung kann als Grundlage herangezogen werden für

  • die Weiterleitung von Informationen an die betroffenen Personen;
  • die Beurteilung, ob die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden;
  • die Vorlage von Nachweisen für Aufsichtsbehörden;
  • Überarbeitungen, wenn sich die Umstände ändern.

Eine Aufzeichnung zumindest folgender Informationen wird empfohlen:

  • Name und Funktion der die Gefährdungsbeurteilung durchführenden Person(en)

  • die ermittelten Gefahren und Gefährdungen

  • Gruppen von Arbeitnehmern, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind

  • die notwendigen Schutzmaßnahmen

  • Einzelheiten zur Einführung der Maßnahmen wie Name der verantwortlichen Person und Datum

  • Einzelheiten zu den nachfolgenden Überwachungs- und Überprüfungsvorkehrungen, einschließlich Daten der beteiligten Personen

  • Einzelheiten zu der Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter an dem Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.

Die Beurteilungsprotokolle sollten unter Anhörung und Beteiligung der Beschäftigten und/oder ihrer Vertreter erstellt und ihnen zur Information zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Beschäftigten sollten in jedem Fall über das Ergebnis jeder Gefährdungsbeurteilung, die sich auf ihren Arbeitsplatz bezieht, und über die infolge der Beurteilung zu ergreifenden Maßnahmen informiert werden.

Die OiRA-Tools liefern verschiedene Berichte, die einen Überblick über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung und die beschlossenen Maßnahmen geben.